Das CAM-Datenblatt ist ein technisches Dokument, das die Produktkonformität bei öffentlichen Ausschreibungen in Italien sicherstellt.
Es fasst die obligatorischen Umweltanforderungen für Reinigungsdienstleistungen und damit verbundene Lieferungen zusammen, wie im Dekret vom 29. Januar 2021 und Artikel 34 des Gesetzesdekrets 50/2016 festgelegt, das die Einbeziehung der CAM-Kriterien in die Ausschreibungsunterlagen vorschreibt.
Das Datenblatt muss Folgendes angeben: Produktidentifikation, Name und Sitz des Herstellers, Produktionsort, Geräuschemissionen, Anteil an recyceltem Kunststoff und Polymerkennzeichnung gemäß technischen Normen. Außerdem sind Angaben zu Haltbarkeit, austauschbaren Teilen, Demontageanweisungen und Recycling am Lebensende erforderlich.
Diese Elemente stehen im Einklang mit den Zielen des Nationalen Aktionsplans für umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (PAN-GPP) und den EU-GPP-Kriterien für Reinigungsdienstleistungen.