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REACH-Erklärung

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – EG-Verordnung Nr. 1907/2006) regelt die Registrierung, Bewertung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union.
Mit der REACH-Erklärung stellt Adiatek sicher, dass seine Artikel:
• keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) in Konzentrationen über 0,1 % enthalten;
• keine Stoffe unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freisetzen;
• die Beschränkungen des Anhangs XVII der Verordnung einhalten.

Diese Konformität garantiert, dass Adiatek-Maschinen sicher für den Anwender und umweltfreundlich sind.
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